Deponievereinfachungs-Verordnung:
Umweltausschuss gibt grünes Licht

Die Mehrheit des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages hat gestern der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts zugestimmt. Lediglich die Vertreter der Fraktion Die Linken stimmten gegen die Beschlussempfehlung. Die Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Mit der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses rechnet man in Berlin jetzt damit, dass die Mehrheit im Bundestag der Verordnung zustimmen wird. Der bvse zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden.

Die Verordnung zielt darauf ab, die Richtlinie 2006/21/EG der Europäischen Union in deutsches Recht umzusetzen. Vertreter der Fraktion der CDU/CSU stellten im Umweltausschuss klar, dass das Ansinnen eines einzelnen Unternehmens aus dem Bereich der Schrottverwerter, nach 2005 nochmals eine weitere Ausnahmegenehmigung zu erhalten, abzulehnen sei. Es sei wichtig, an dem vorliegenden Entwurf festzuhalten, damit neue Verwertungsverfahren in den Markt kämen.

Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass durch den vorliegenden Verordnungsentwurf ein Teil der Ablagerungsstätten weiterhin Bergrecht unterstellt bleibe. Man hätte lieber gesehen, dass ein Vorschlag des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft angenommen worden wäre, mit dem die bestehenden Regelungslücken zwischen Abfall-, Berg- und Bodenschutzrecht geschlossen werden könnten. Vertreter der Grünen-Fraktion betonten im Umweltausschuss, dass den Betreibern von Ton- und Kiesgruben endlich Einhalt geboten werden müsse, diese illegal mit Müll zu befüllen.

Demgegenüber stellten Vertreter der Bundesregierung klar, dass die vorliegende Deponieverordnung die Beseitigung von Abfällen in Deponien regelt. Sie gelte auch für Abfälle, die in nach Bergrecht genehmigten Deponien abgelagert würden. Die illegale Entsorgung in Ton- und Kiesgruben sei gerade keine Deponierung, die der Deponieverordnung unterliege, sondern die Verwertung von Abfällen. Deshalb könne die Verwertung von Boden und bodenähnlichen Materialien in Abgrabung und Auffüllung nicht in der Deponieverordnung geregelt werden. Sondern es werde eine sogenannte Ersatzbaustoffverordnung vorbereitet, die aufbereitete Abfälle als Ersatzbaustoffe in technischen Anwendungen betreffe. Ferner werde das Problem der Verfüllung von Abgrabungen im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes angegangen.

„Wir sind mit der Bundestagsentscheidung sehr zufrieden“, erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Er betonte, dass mit der neuen Verordnung die Voraussetzungen geschaffen wurden, die illegale Deponierung in Deutschland besser zu bekämpfen. Der Vollzug in Deutschland müsse daher seine Anstrengungen noch einmal verstärken, in diesem Bereich „für Ordnung und faire Marktbedingungen“ zu sorgen.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.