Das Berliner Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. macht darauf aufmerksam, dass Vergabeverfahren, die vor dem 24.04.2009 begonnen haben, nach den hierfür bisher geltenden Vorschriften zu beenden sind. Dies gelte auch für die sich daran anschließenden Nachprüfungsverfahren.
Die Berliner Anwälte wollen in einer gesonderten Ausgabe ihres „ÖPP/Vergabe- Newsletters“ noch einmal ausführlich über die eingetretenen Änderungen des GWB und der VgV informieren.