Die Rücknahme und Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren wird künftig durch das Batteriegesetz geregelt.
Als wichtigste Neuerung gilt, dass sich die Hersteller künftig in ein Melderegister eintragen müssen. Außerdem wird erstmals ein Sammelziel vorgeschrieben: bis 2012 sollen 35 Prozent und 2016 45 Prozent aller Geräte-Altbatterien gesammelt werden.