Mit einem schnellen Ende der Abfalleigenschaft bei Altpapier ist laut dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) jedoch nicht so schnell zu rechnen. Nachdem die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie die richtigen Weichen dafür gestellt hat, Altpapier früher als bisher aus dem Abfallrechtsregime zu entlassen, beginnen laut bvse nun erst die Feinarbeiten, so dass das Thema die Branche daher noch Monate, vermutlich sogar Jahre beschäftigen wird.
Wie der bvse mitteilt, wurden erst im vergangenen Monat auf EU-Ebene erste Beratungen zum Ende der Abfalleigenschaft aufgenommen. Dem Vernehmen nach will man sich dabei jedoch nicht vorrangig um Altpapier, sondern um einen anderen Abfallstoff kümmern.
Der bvse-Fachverbandsvorsitzende Hubert Neuhaus bedauerte diese Prioritätensetzung bereits im Rahmen des 12. Internationalen Altpapiertages. Neuhaus: „Das würden wir gern anders sehen. Nach unserer Ansicht sollte mit Altpapier, ein Material den Anfang machen, bei dem die Ausgangslage unkompliziert ist.“ Der bvse verweist in diesem Zusammenhang auf die klare Anfallstellenstruktur, die bekannten Verwertungswege und die absolute Ungefährlichkeit des Materials.
Kernelement für das Ende der Abfalleigenschaft dürfte die Norm EN 643 sein. Diese Abkürzung steht für die Europäische Altpapier-Standardsortenliste, die für sortenreines Altpapier fordert, dass es „frei von Störstoffen“ ist, was in der Praxis allerdings nicht immer 100-prozentig möglich ist.
Derzeit wird darüber diskutiert, diese Europäische Altpapier-Standardsortenliste zu novellieren. Vor Ablauf von zwei Jahren ist jedoch nicht mit einem Abschluss der Beratungen zu rechnen. Deshalb fordert der bvse zusammen mit dem Europäischen Altpapierverband (ERPA), dass die Standardsortenliste möglichst schnell entsprechend angepasst wird.
Aus Sicht des bvse reicht eine reine Sichtung für die von der Abfallrahmenrichtlinie verlangte Durchführung eines Verwertungsverfahrens nicht für das Ende der Abfalleigenschaft von Altpapier aus. Der Verband fordert zusätzlich die Schaffung von Sortenkonformität. Dies bedingt laut bvse nicht zwingend einen Sortier- oder Aufbereitungsvorgang, verlangt aber eine qualifizierte Behandlung des Altpapiers innerhalb des Anlagengeländes des zertifizierten Entsorgers.