Die Exporteure von Waren wie zum Beispiel Altpapier oder Altkunststoffe in ein Land außerhalb der EU, müssen derzeit noch ein so genanntes Einheitspapier beim zuständigen Binnenzollamt abgeben.
Dieses schriftliche Normalverfahren wird ab 1. Juli 2009 verpflichtend durch die elektronische Anmeldung ersetzt.
Wer weiterhin die Erleichterungen aus dem Anschreibverfahren für zugelassene Ausführer in Anspruch nehmen will, der muss dies erneut bewilligen lassen, erklärt bvse-Justiziarin Dr. Manuela Hurst. Wenn eine erneute Beantragung nicht erfolge, müsse das aufwändigere Normalverfahren angewendet werden.