Die Papiertonnen, die nach Aussage der Firma rechtskonform aufgestellt wurden, waren Stein des Anstoßes. In seiner Klage forderte der Landkreis Entschädigungszahlungen in fünfstelliger Höhe. Die Begründung: vertragswidriges Verhalten bezüglich des zwischen beiden Parteien bestehenden Verwertungsvertrages.
Anfang 2009 wurde die Klage vom zuständigen Landgericht abgewiesen. Der Landkreis Friesland ging nach dem Urteil zunächst in Berufung vor das Oberlandesgericht in Oldenburg. Jetzt zog der Landkreis die Berufungsklage zurück.
Bei der Abfuhr der Blauen Tonnen wird sich im Landkreis Friesland nichts ändern, teilte Nehlsen mit. Demnach werden die Wertstoffe trotz niedriger Altpapierpreise weiterhin regelmäßig alle vier Wochen eingesammelt. Mit Vereinen, die über das Sammeln von Altpapier ihre Kasse aufgebessert haben, solle eine für alle zufriedenstellende Vereinbarung getroffen werden.