Ein entsprechender Entwurf zur Vereinfachung des Deponierechts liegt derzeit dem Umweltausschuss des Bundestages zur Abstimmung vor. Sollte der Bundestag zustimmen, hätten die Postshredderbetreiber ein Entsorgungsproblem.
ITAD und BDSV haben gestern in einem Gespräch vereinbart, an der Lösung des Entsorgungsproblems für Reste aus der Aufbereitung der Shredderschwerfraktion gemeinsam zu arbeiten. Die ITAD habe sich bereits dafür stark gemacht, eine technische Lösung durch das Zusammenwirken mehrerer Mitgliedsanlagen anzubieten. In wirtschaftlicher Hinsicht müssten die Konditionen allerdings individuell vereinbart werden.
Die BDSV sieht den avisierten Annahmeerklärungen zur energetischen Verwertung der Shredderrückstände mit Interesse entgegen. Sollte sie jedoch nicht bald zustande kommen, stellt sich für die BDSV die Frage, ob sie im Interesse ihrer Mitglieder alle Anstrengungen unternehmen muss, die geplante Deponievereinfachungsverordnung im Bundestag zu stoppen.
Von dem strikten Deponierungsverbot sind insbesondere die Betreiber von Post-Shredderanlagen betroffen, die mit besonders hoher Aufbereitungstiefe arbeiten und erheblich investiert haben, heißt es in der Pressemitteilung der BDSV. Zugunsten eines hohen Anteils wiederverwertbarer Kunststoffe verbleibt eine kleine Restfraktion an Kunststoff und Gummi von etwa 15.000 Jahrestonnen, deren Chlorgehalt jedoch so hoch ist, dass viele der rund 70 Hausmüllverbrennungsanlagen eine Annahme verweigern.