Die neue Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts führt die bestehenden Anforderungen an die Ablagerung von Abfällen in einem Regelwerk zusammen. Das neue Deponierecht soll dazu beitragen, dass nur vorbehandelte, biologisch inaktive Abfälle abgelagert werden. Außerdem sollen durch intensivere Kontrollen illegale Ablagerungen besser unterbunden werden. Dies könnte laut bvse die hochwertige Verwertung von Sekundärroh- und Sekundärbrennstoffen unterstützen.
Mit der Verabschiedung der DeponievereinfachungsV soll auch die bestehende Ausnahmeregelung zur Ablagerung von heizwertreichen Fraktionen auf Deponien der Klasse III enden. Wenn die Verordnung planmäßig verabschiedet wird, dürften unter anderem Shredderrückstandsfraktionen nur noch bis zum 16. Juli dieses Jahres deponiert werden. Alle anderen Abfälle durften schon seit dem 01.06.2005 nicht mehr unvorbehandelt auf Deponien verbracht werden.