Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gehörten diese Neuerungen ursprünglich zum Umweltgesetzbuch (UGB). Gabriel: „Ohne neue bundeseinheitliche Vorschriften im Wasser- und Naturschutzrecht droht uns in diesen Bereichen ab dem nächsten Jahr eine völlige Rechtszersplitterung. Das ist schlecht für die Umwelt, aber auch für die Wirtschaft.“
Zum Hintergrund: Das derzeit noch geltende Wasserhaushaltsgesetz und das bisherige Bundesnaturschutzgesetz enthalten Rahmenvorschriften, die von den Bundesländern auszufüllen sind. Als Ergebnis der Föderalismusreform dürften die Bundesländer ohne die Neuregelungen ab Januar 2010 von den Rahmenvorgaben des Bundes abweichen. Die Folge könnte sein, dass 16 völlig unterschiedliche Landesgesetze im Wasser- und Naturschutzrecht entstehen.