E-Schrott/Arbeitssicherheit: VDI-Richtlinien angepasst

Im April veröffentlicht der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) drei neue Blätter von zwei schon bestehenden Richtlinien. Blatt 3 der Richtlinie 2343 beschäftigt sich mit der Demontage elektrischer und elektronischer Geräte. Und Blatt 2 und 3 der Richtlinie 4068 beschäftigt sich mit der Qualifikation so genannter „Befähigter Personen“, die sich zum einen um Krane-, Hebezeuge, und Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel und zum anderen um Leitern, Tritte, fahrbare Arbeitsbühnen und Kleingeräte kümmern.

Blatt 3 der Richtlinie 2343 beschreibt vor allem die Charakteristika und die Einsatzgebiete der manuellen, teilautomatisierten und automatisierten Demontage der Altgeräte. Sie soll helfen, Demontageprozesse und -systeme strukturiert zu planen und optimal durchzuführen. Dabei geht sie auch auf die Gestaltungsmerkmale der Arbeitsplätze in diesen Bereichen ein.

Die Richtlinie 2343 erläutert unter anderem, wie Schadstoffe gezielt zu entfernen und Fraktionen zur Verwertung zu bilden sind, sodass ein wirtschaftliches Ergebnis erzielt und die Umwelt vor dem Freisetzen schädlicher Stoffe geschützt wird. Schließlich gibt die Richtlinie für alle Gerätekategorien Empfehlungen zur selektiven Behandlung nach Anhang III des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG).

Das neue Folgeblatt 2 aus der Richtlinienreihe 4068 definiert unter anderem die Qualifikation, die „Befähigte Personen“ besitzen sollen, die im Unternehmen mit dem Prüfen von Kränen, Hebezeugen und Anschlagmitteln beauftragt werden. Das neue Folgeblatt 3 beschreibt entsprechend die Qualifikation von Personen, die Leitern, Tritte, fahrbare Arbeitsbühnen und Kleingerüste prüfen. Beide Blätter schließen an das Blatt 1 der Richtlinie an, das allgemeine Aussagen zur Befähigten Person enthält.

Zum Hintergrund: Für „Befähigte Personen“ gibt es bisher kein definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“, heißt es in der VDI-Pressemitteilung.

Mit der Richtlinienreihe 4068 will die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt Unternehmer unterstützen, die zum Verbessern der Betrieblichen Sicherheit qualifizierte Mitarbeiter mit Prüfaufgaben an bestimmten Arbeitsmitteln betrauen wollen und sie dafür aus- oder weiterbilden müssen. Solche Qualifizierungen können innerbetrieblich oder außerbetrieblich erfolgen, schreibt der VDI. Die Richtlinienreihe gibt detaillierte Hinweise zu den Inhalten solcher Qualifizierungsmaßnahmen.

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