Beim Antrag auf Gewährung der Prämie reicht es künftig nicht aus, dem BAFA die Kopie der Zulassungspapiere des zu verschrottenden Fahrzeugs einzureichen. Erforderlich ist nunmehr, das entwertete Original der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.
Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung begrüßt diese Entscheidung. „Wir haben diese Forderung schon in den ersten Gesprächen im Bundeswirtschaftsministerium gestellt. Leider wurde die Mißbrauchsgefahr damals nicht in ausreichendem Maße erkannt. Insofern ist die Neuregelung überfällig und notwendig und wird von uns uneingeschränkt begrüßt“, erklärt Geschäftsführer Eric Rehbock.
Mit dieser Neuregelung könne nun verhindert werden, dass die Altfahrzeuge an den zertifizierten Demontagebetrieben vorbei ins Ausland verschoben werden.