Wie Aleris International weiter mitteilt, seien die Gsellschaften in Europa, Asien, Südamerika, Mexiko und Kanada sind nicht Gegenstand des Chapter-11-Verfahrens in den USA.
Für Aleris Europa ändert sich nichts
„Die Geschäftsentwicklung in Europa stellt uns vor ebenso große Herausforderungen wie in den USA. Allerdings verfügen wir in Europa über ausreichende Liquiditätsreserven“, betonte der Präsident von Aleris Europe, Roeland Baan. „Unsere Kunden können sich weiterhin sicher sein, dass sie ihre Bestellungen pünktlich und wie vereinbart erhalten werden. Unsere Lieferanten können davon ausgehen, dass ihre Rechnungen für sämtliche Produkte und erbrachte Dienstleistungen wie gewohnt bezahlt werden. Und auch unsere Mitarbeiter werden ihre Gehälter und Löhne wie gewohnt und in voller Höhe erhalten. Für unsere Mitarbeiter in Europa wird sich durch den Antrag auf Gläubigerschutz in den USA nichts ändern.“