Aus ordnungspolitischer Sicht seien sich die im VBS organisierten Unternehmen darüber einig, dass Tariffragen grundsätzlich von den Tarifpartnern selbst entschieden werden sollten. Vor dem Hintergrund einer Tendenz, den Wettbewerb vermehrt über Niedriglöhne zu gestalten, sprechen aus Sicht des VBS jedoch gute Gründe für einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn in der Entsorgungsbranche: So kann gewährleistet werden, dass die in Vollzeit tätigen Mitarbeiter für ihre harte Arbeit einen angemessenen Lohn erhalten. Gleichzeitig kann vermieden werden, dass Betriebe, die mit Niedriglöhnen arbeiten, keine ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile erlangen.
Entsorgungsbetriebe mit sozial inadäquaten Niedriglöhnen beschädigen darüber hinaus das Ansehen der privaten Entsorgungswirtschaft insgesamt und liefern denjenigen Argumente, die Entsorgungsdienstleistungen rekommunalisieren wollen. VBS-Präsident Otto Heinz: „Der beschlossene Mindestlohn in Höhe von 8,02 Euro pro Stunde stellt für unsere Mitliedsbetriebe keine Überforderung dar, da in Bayern ohnehin kaum
qualifiziertes Personal zu diesen Konditionen zu finden ist. Vielmehr stellt der
Mindestlohn einen gewissen Schutz vor Mitbewerbern dar, die sich über Lohndumping
Wettbewerbsvorteile verschaffen.“