Dabei wurde zum Teil jede Art von Tarifbindung abgelehnt und unter anderem mit einem – unerwünschten – Arbeitsplatzabbau begründet. Auf der anderen Seite wurde beklagt, dass sehr niedrige Löhne zu Wettbewerbsverzerrungen führen können, heißt es im heutigen BDSV-Newsletter.
Die großen Arbeitgeberverbände für die Abfallwirtschaftsbranche – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und die Dienstleistungsgesellschaft VERDI hatten sich gestern auf einen Mindestlohntarifvertrag geeinigt.
Der Vertrag soll am 01.05.2009 in Kraft treten und legt einen einheitlichen Mindestlohn in Höhe von 8,02 Euro/Stunde fest. Die Vereinbarung steht noch unter der Voraussetzung, dass die Abfallwirtschaftsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen wird und der Bundesarbeitsminister eine entsprechende Rechtsverordnung erlässt.