Der mit ver.di vereinbarte Vertrag tritt zum 01.05.2009 in Kraft, seine Mindestlaufzeit ist auf den 31.10.2010 terminiert. Ferner haben die Parteien vereinbart, dass im Lauf des Jahres 2009 ein Verfahren besprochen werden soll, wie die Wirkungen des Tarifvertrages analysiert werden. Sollte sich nach dem Ergebnis der Analyse weiterer Handlungsbedarf ergeben, werden die Parteien weitere Gespräche führen.
BDE: Keine weitere Differenzierung nach Lohngruppen
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) verweist in seiner heutigen Pressemitteilung zum mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vereinbarten Mindestlohn darauf, dass es keine weitere Differenzierung nach Lohngruppen geben wird. Dies hat ver.di in früheren Verhandlungen immer gefordert.