„Die Weigerung vieler Baumärkte, ihren Informationspflichten für die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von Schadstoffen nachzukommen, ist ein Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften“, kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch heute in einer Pressemitteilung und kündigte gleichzeitig an, zukünftige Verstöße zur Anzeige zu bringen verbraucherschutzrechtlich zu verfolgen.
Alte Montageschaumdosen mit Polyurethan-Resten sind Sondermüll und müssen deshalb getrennt von Hausmüll und Bauschutt gesammelt werden. Die Reste des im Bauhandwerk weit verbreiteten Dämmstoffes Polyurethan (PU) enthalten Schadstoffe und müssen daher laut Gesetz getrennt gesammelt und anschließend umweltschonend recycelt werden.
Gleichzeitig schreibt die Verpackungsverordnung schreibt, dass der Verbraucher leere PU-Schaum¬dosen „in zumutbarer Entfernung“ zum Verkaufsort unentgeltlich zurückgeben können muss. Das bedeutet: Der Baustoffhandel muss die leeren PU-Dosen zwar nicht selbst zurücknehmen, ist aber verpflichtet, seine Kunden mit „deutlich erkennbaren und lesbaren“ Informationsschildern über die entsprechenden Rückgabemöglichkeiten zu informieren.
Laut DUH sollen mehr als ein Drittel (34,5 Prozent) der untersuchten Baumärkte ihren Informationspflichten nicht nachkommen – das entspricht einer Verschlechterung um fast 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr.