Wie die Interseroh heute der Presse mitteilt, kann die EVA ihre mehr als 700 Gewerbekunden wie bisher ordnungsgemäß entpflichten. Die Genehmigung zum Betrieb sei im bisherigen Umfang wirksam, heißt es in dem Beschluss des VwGH.
Das Gericht hat damit dem in der Beschwerde der EVA gestellten Antrag auf aufschiebende Wirkung stattgegeben.
„Damit ist der alte Rechtsstatus wieder hergestellt und die EVA kann – wie in den vergangenen elf Jahren – ihre Kunden zuverlässig entpflichten“, EVA-Geschäftsführer Franz Sauseng.