Die Unionsfraktion hat durchgesetzt, dass die für diese Woche vorgesehene Beschlussfassung im Bundestag vertagt wird, schreibt der bvse. Hintergrund für die Intervention ist der Wille der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die im bisherigen Entwurf vorgesehene vergaberechtsfreie Zusammenarbeit zwischen kommunalen Unternehmen „stärker den Regeln des Vergaberechts“ zu unterwerfen, wie das Handelsblatt laut bvse in seiner heutigen Ausgabe meldet.
Der bvse begrüßt die Vertagung und hofft, dass die gewonnene Zeit genutzt werden kann, eine faire Lösung zu finden, die die interkommunale Zusammenarbeit nicht zu einem Aussperrungsinstrument gegen den Mittelstand werden lässt.
Der Gesetzentwurf sehe laut bvse bisher vor, die interkommunaler Zusammenarbeit ausschreibungsfrei zu legalisieren. Vor dem Hintergrund des in jüngster Zeit zunehmenden Trends der Rekommunalisierung stelle dies eine ernste Bedrohung für die mittelständische Entsorgungswirtschaft dar, mahnt der bvse.
Wenn keine Korrektur vorgenommen werde, sei zu befürchten, dass vor allem regional tätige mittelständische Entsorgungsunternehmen, die in der Vergangenheit ein verlässlicher Partner ihrer Kommune vor Ort waren, durch die kommunale Zusammenarbeit Aufträge verlieren, weil andere, gebietsfremde öffentliche Auftraggeber die bislang von ihnen wahrgenommenen Aufgaben erfüllen könnten.
„Die Vertagung eröffnet jetzt die Möglichkeit, im Sinne der mittelstandsfreundlichen Zielsetzung der Vergaberechtsnovelle, die einseitige Bevorzugung kommunaler Unternehmen zu korrigieren“, so der Verband.