Wie aus gut informierten Kreisen zu hören war, soll der neue Vertrag Anfang Dezember beurkundet werden. Die Handelsregistereintragung soll dann Anfang des Jahres erfolgen. Mit dem Vertragsabschluss schaffen die Systembetreiber die Minimalvoraussetzungen, um im Rahmen der 5. VerpackV Anfang nächsten Jahres tätig zu werden.
Über das Ausschreibungsthema herrscht zwischen den Systembetreibern jedoch nach wie vor Uneinigkeit. Insider berichten lediglich von einer leichten Entspannung zu diesem strittigen Thema. So lange sich die Systembetreiber nicht über neue Ausschreibungsmodalitäten einigen können, wird die Duales System Deutschland GmbH weiterhin als Systemführer die Ausschreibungen durchführen.Am derzeitigen Status Quo würde sich dann nichts ändern.
Sollte die übrigen Systembetreiber dem derzeitigen Marktführer DSD nicht weitere Marktanteile abringen können, und die Duales System Deutschland GmbH seine marktbeherrschende Stellung mit rund zwei Drittel Marktanteil behalten, könnte das Bundeskartellamt allerdings erneut auf neue Ausschreibungsmodalitäten drängen, geben Kritiker zu bedenken.