„Die in der Rückgewinnung tätigen Unternehmen sind künftig ausdrücklich als förderfähig genannt. Damit soll die Förderungsmöglichkeit für Recyclingunternehmen erhalten bleiben. Dies wäre ohne die entsprechende gesetzliche Klarstellung ansonsten ab 2009 nicht mehr der Fall gewesen. Dies wurde erfreulicherweise durch die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD korrigiert. Der Gesetzgeber hat damit der Forderung des bvse Rechnung getragen“, stellte bvse-Justiziarin Dr. Manuela Hurst fest.
Die Investitionszulage, die ursprünglich nur bis zum Jahre 2009 gewährt werden sollte, wurde gleichzeitig bis zum Jahr 2013 verlängert. Außerdem erfahren kleine und mittelständische Unternehmen besondere Berücksichtigung und Förderung. Allerdings wird die Zulage von Jahr zu Jahr schrittweise gesenkt (degressive Ausgestaltung), weil der Gesetzgeber beabsichtigt, diese Investitionszulage langfristig auslaufen zu lassen.
bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock: „In den neuen Bundesländern haben sich aufgrund der DDR-Vorgeschichte kleinere und mittelständische Unternehmen der Recycling- und Entsorgungsbranche nur sehr schwer etablieren können. Für diese Unternehmen wäre ein Ende der Investitionsförderung zum 31.12.2008 zu früh gekommen. Insofern ist die Investitionszulage eine zielgerichtete Mittelstandsförderung.“