Damit können laut heutiger Pressemitteilung der Interseroh SE die über 700 Gewerbekunden des privaten Umweltdienstleisters weiter auf die ordnungsgemäße, pünktliche und zuverlässige Rücknahme ihrer Verpackungen vertrauen.
Außerdem widerspricht die EVA ausdrücklich irreführenden Behauptungen der Altstoff Recycling Austria (ARA), wonach das österreichische Umweltministerium der EVA eine Verlängerung ihres Gewerbebescheides verwehrt habe.
„Das Verfahren zur Verlängerung des Gewerbebescheides ist noch nicht abgeschlossen“, soll der Chef der für die Abfallwirtschaft zuständigen Sektion im österreichischen Umweltministerium, Leopold Zahrer, bereits öffentlich bestätigt haben.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Forderung des österreichischen Umweltministeriums, wonach die EVA die Genehmigung zur Sammlung gewerblicher Verpackungen verlieren soll, sollte sie ihre Tätigkeit nicht freiwillig wesentlich einschränken.
„Die Begründung der Entscheidung ist aus unserer Sicht fachlich und juristisch nicht korrekt“, so EVA-Geschäftsführer Franz Sauseng. Bis ein rechtskräftiger Beschluss des VwGH vorliegt, kann die EVA ihre Kunden ordentlich „entpflichten“, heißt es in der Interseroh-Pressemitteilung
Und weiter: Bereits 2006 hatte der VwGH im selben Verlängerungsverfahren entschieden, dass „das Sammel- und Verwertungssystem“ der EVA bis zur Entscheidung des VwGH „im bisherigen Umfang“ weiter betrieben werden kann und gab der EVA auch Recht, dass die Genehmigung der EVA zur Sammlung- und Verwertung von gewerblichen Verpackungen weiterhin gültig ist.