Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Vergaberecht werde ein großer Bereich aus der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeklammert, kritisiert Schlarmann. Aufträge würden demnach zukünftig an der Wirtschaft vorbei in der öffentlichen Hand bleiben. Weiter befürchtet der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Wettbewerbsverzerrungen, wenn die Preisprüfung im Vorfeld der Auftragsvergabe entfalle – „das geht zu Lasten der Steuer- und Gebührenzahler“.
Darüber hinaus würde die Einführung eines Mindestlohns in der Entsorgungsbranche gerade die kleinen und mittleresn Betriebe treffen. Damit schließt sich die MIT nahtlos an die Kritik des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) an, der ebenfalls den Mittelstand durch diese Diskussion gefährdet sieht. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) plädierte hingegen unlängst für einen „Mindestlohn mit Augenmaß“.