„Bestehende Gesetzeslücken im Bergrecht sowie Vollzugsdefizite in den Bundesländern werden offensichtlich gezielt ausgenutzt, um unbehandelte Siedlungsabfälle im Widerspruch zum Deponierungsverbot bei der Verfüllung von Abgrabungen, z.B. in Ton- und Kiesgruben, einzusetzen“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Mit wachsender Sorge betrachten die Verbände „aktuelle Tendenzen in der Berichterstattung“, die betreffenden Ablagerungen als rechtskonform darzustellen. Sachverhalte, Gerichtsurteile und frühere Berichterstattungen würden gezielt falsch wiedergegeben, kritisieren sie.
Dabei werde diese Berichterstattung unfreiwillig gestützt durch die aktuelle Rechtssprechung hinsichtlich der Sonderbetriebszulassung einer Tongrube in Sachsen-Anhalt, in dem eine Teilrücknahme der Genehmigung zur Verfüllung der Tongrube mit nicht mineralischen Materialien vom Gericht zurückgewiesen wurde.
Die Entsorgerverbände fordern stattdessen eine „sachliche Aufklärung, Diskussion und Berichterstattung“ in den Medien, um den bereits entstandenen Schaden für die Umwelt, die Bürger und die Entsorgungswirtschaft so gering wie möglich zu halten. Der durch das Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle erzielte ökologische Fortschritt sei durch die derzeitige Situation in erheblichem Umfang gefährdet.
Die illegalen Ablagerungen führten dazu, dass hochwertige Behandlungs- und Entsorgungsanlagen nicht mehr ausgelastet würden. „In Folge einer illegalen Billigentsorgung unter dem Deckmantel des Bergrechts entsteht zudem ein deutlicher Preisverfall im Bereich der Entsorgung von Abfall, der eine kostendeckende Abfallbehandlung auf dem derzeit hohen und europaweit vorbildlichen technischen Niveau nicht mehr zulässt“, warnen die Verbände. In Summe entstehe ein immenser ökologischer und ökonomischer Schaden, der nicht nur zu Lasten einer ökologisch und ökonomisch tragfähigen Entsorgungswirtschaft, sondern auch zu Lasten der Bürger gehe.