Ab dem 1. Dezember 2010 sollen demnach Stoffe, ab dem 1. Juni 2015 auch Gemische nach dem Global Harmonisierten System gekennzeichnet werden. Aber nicht nur die Umbenennung von Zubereitung in Gemisch ist neu, es werden sich auch die Kennzeichnungssymbole und die Risiko- und Sicherheits-Sätze ändern.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat dazu ein Faltblatt veröffentlicht, das auf die wichtigsten Änderungen durch das GHS und auf Fristen der Umsetzung hinweist. Mit dem Global Harmonisierten System sei ein „praktikabler Kompromiss aus etablierten Systemen Nordamerikas und der Europäischen Union gelungen“, erklärt das BAuA. Mit dem einheitlichen System zur Kennzeichnung und Einstufung würden Handelshemmnisse im internationalen Chemikalienhandel verringert. Zugleich könnten Händler, Transporteure und Endabnehmer weltweit einheitliche Produktinformationen erhalten.