Das OVG bestätigte in seinem Beschluss vom 21. Juli (Az. 1 Bs 140/08) seine bisherige Rechtsauffassung, nach der Remondis keine Blauen Tonnen in Hamburg aufstellen darf. Diesem Vorhaben stehen nach Auffassung des OVG nach wie vor öffentliche Interessen entgegen.
Remondis erneut vor Hamburger OVG gescheitert
Im Streit um die Altpapierentsorgung ist Remondis mit dem Versuch gescheitert, den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Hamburg vom 8. Juli mit einer sogenannten Gegenvorstellung zu revidieren.