In einem Schreiben an alle Ministerpräsidenten hatte der bvse darauf hingewiesen, dass dies das Kernstück der Vergaberechtsnovelle darstelle und nicht in Frage gestellt werden dürfe. bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock: „Wir sind froh, dass unsere Bemühungen erfolgreich waren und ein wichtiges Kernelement der Mittelstandsförderung erhalten bleibt.“
Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates wollte die Aufteilung in Teil- und Fachlose nur noch in Ausnahmefällen zulassen. Daher hatte sich der bvse dafür eingesetzt, dass der Bundesrat diesem Vorschlag nicht folgt.
Allerdings hatte der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates in einem weiteren kritischen Punkt Erfolg. Der Bundesrat weitete die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit nochmals aus. Das bezeichnete der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. als grundlegend „falsche Richtungsentscheidung“.
Auch in der Entscheidung des Bundesrates zur generellen ausschreibungsfreien interkommunalen Zusammenarbeit sieht der bvse eine große Gefahr. Bereits der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalte mit der Neudefinition des öffentlichen Auftrages eine für die private Entsorgungswirtschaft gefährliche Wendung. Mit ihr sei die Legalisierung ausschreibungsfreier interkommunaler Zusammenarbeit verbunden.
Vergaberecht: bvse ist mit Losaufteilung zufrieden
Die Aufteilung der Ausschreibungen in Teil- und Fachlose bleibt auch nach der Stellungnahme des Bundesrates zum Vergaberecht in der Regel verpflichtend. Damit ist der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) zufrieden.