„Die Ablagerung von behandlungsbedürftigen Abfällen in Ton- und Kiesgruben gefährdet massiv die in Deutschland geschaffene Entsorgungsinfrastruktur. Dies hat negative Folgen für bereits getätigte Investitionen, die Sicherheit von Arbeitsplätzen und nicht zuletzt für das Klima generell.“
Mit diesen Worten unterstrich der Vorstandsvorsitzende des Verbands kommunale Abfallwirtschaft und Stadtereinigung im Verband kommunaler Unternehmen (VKS im VKU), Dr. Rüdiger Siechau, die Bedeutung der „Gemeinsamen Erklärung“ von Schleswig-Holsteins Umweltminister Dr. Christian von Boetticher und in Schleswig-Holstein ansässigen Landesverbänden der Entsorgungswirtschaft.
Diese hatten in einer vom Kieler Umweltministerium veröffentlichten Erklärung gegen die weitere „Verfüllung von Abgrabungen mit Abfällen“ protestiert. Die aufgedeckten Missstände waren durch zahlreiche Fernsehberichte bekannt geworden. Über seine Landesgruppen wird sich der VKS im VKU dafür einsetzen, dass dem Beispiel aus Schleswig-Holstein weitere Bundesländer folgen.
Die zwischenzeitlichen Erkenntnisse aus Gerichtsverfahren und vertiefenden Untersuchungen belegen eindeutig, dass es dringend eines Endes des Nebeneinanders von Berg- und Abfallrecht in Bezug auf behandlungsbedürftige Abfälle bedarf, heißt es heute in einer Presseerklärung des VKS-im-VKU.
„In der Runde der Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung war sofort Konsens, dass diese Abfälle in Ton- und Kiesgruben nichts zu suchen haben“, macht Jens Kretschmer, Vorsitzender der VKS im VKU-Landesgruppe „Küstenländer“ deutlich.
Er regte an, auf der Basis des Beispiels Schleswig-Holstein eine bundesweite Arbeitsgruppe aller beteiligten Kreise (Überwachungsbehörden, Verbände der Entsorgungswirtschaft usw.) einzurichten. Diese Arbeitsgruppe solle die Vorkommnisse detailliert analysieren, Hintergründe, wie es zur Verfüllung von Abgrabungen kam, aufzeigen und Vorschläge für Rechtsvorschriften erarbeiten, um eine Wiederholung derartiger Vorfälle zu verhindern.