Kernpunkt der Verordnung ist das System der vorgezogenen Recyclinggebühr (vRG), mit der der Konsument in der Schweiz ein Rückgaberecht für sein altes Elektro(nik)produkt erwirbt. Das Rückgaberecht ist dabei weder von der Marke des Altgerätes abhängig noch vom Kauf eines Neugerätes. Für einen 42-Zoll-LCD-Fernseher beträgt die vRG beispielsweise 20 Franken.
Vielzahl von Finanzierungslösungen vor Einführung der VREG
Die große Benutzerfreundlichkeit des schweizerischen Recyclingsystems für alle Arten von elektrischen und elektronischen Geräten ist keineswegs selbstverständlich. Vor der Einführung der Verordnung existierte in der Schweiz eine Vielzahl unterschiedlicher, branchenabhängiger Finanzierungslösungen für die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte: Für Kühlgeräte benötigte man eine Vignette, für Computer und Bildschirme zahlte man die vRG, für Fernseher entrichtete man eine Rückgabegebühr.
Im internationalen Vergleich war die VREG des damaligen BUWAL (heute Bundesamt für Umwelt, BAFU) deshalb eine echte Pionierleistung. Sie definierte unter anderem eine generelle Rückgabepflicht von Altgeräten für die Konsumentinnen und Konsumenten sowie eine sortimentsgemäße Rücknahme- und Entsorgungspflicht für Hersteller und Händler. Das gab es 1998 so noch nirgendwo.
Recyclingmenge auf 110.000 Tonnen verdreifacht
Die VREG bietet Händlern und Herstellern die Möglichkeit, eine private Organisation mit dem Recycling der Altgeräte zu beauftragen. Dieser Passus machte den Aufbau kollektiver, branchenübergreifender Entsorgungssysteme möglich, wie sie beispielsweise die SWICO Recycling und die SENS darstellen.
„Aufgrund der VREG haben sich Unternehmen, Verbände, Systembetreiber und öffentliche Hand zur Einführung einer branchenübergreifenden, schlanken Finanzierungslösung für das Elektro-Recycling durchgerungen“, sagte Paul Brändli, Geschäftsführer SWICO, vor kurzem.
„Den Verbrauchern in der Schweiz bietet sie maximalen Komfort.“
Der Erfolg des Recyclingsystems ließ nicht auf sich warten. Allein zwischen 2002 und 2007 hat sich die jährliche Recyclingmenge von Elektro- und Elektronikgeräten auf 110.000 Tonnen verdreifacht.
Hohe Umweltstandards
Die VREG schrieb nicht nur die Rücknahme- und Rückgabepflicht vor, sondern definierte auch hohe Entsorgungsstandards. FCKW bei Kühlgeräten und schadstoffhaltige Bestandteile wie Nickel-Kadmium-Akkumulatoren müssen fachgerecht entsorgt werden, ebenso quecksilberhaltige Schalter oder PCB-haltige Kondensatoren.
Professionelles Recycling sorgt zudem dafür, dass eine große Menge an Wertstoffen gewonnen und wieder in die Produktion geleitet werden können – ganz im Sinne einer effizienten Kreislaufwirtschaft. Auch dies ist keineswegs eine Selbstverständlichkeit.
In zahlreichen Ländern – wie beispielsweise den USA – landen alte Fernseher auch heute noch in Mülldeponien oder werden in Drittweltländer wie Nigeria exportiert, wo sie unter Bedingungen zerlegt werden, die für die Gesundheit der Arbeiter und für die Umwelt sehr schädlich sind.
„Das fortschrittliche Recyclingsystem förderte den Aufbau einer professionellen Entsorgungsindustrie in der Schweiz, die höchste Umweltstandards erfüllt und deren Know-how mittlerweile weltweit gefragt ist“, resümiert Robert Hediger, Geschäftsführer SENS, einen weiteren positiven Effekt der VREG.
VREG – ein Ausblick
Die Vorteile der schlanken und an die Gegebenheiten der Wirtschaft angepassten Lösung gilt es für die Zukunft zu sichern. Dies verlangt angesichts des sich rasch wandelnden Marktes und neuer Vertriebsarten – wie etwa des Online-Handels – eine konsequente Politik zur Einbindung aller Marktteilnehmer in die Finanzierung der geringen, aber im harten Konkurrenzkampf doch fühlbaren Entsorgungskosten.