Auf der heutigen Jahrestagung der Landesgruppe Ost der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) appellierte Baldus an die Bundesregierung, sich nunmehr zügig über den Inhalt der Gesetzentwürfe für das Umweltgesetzbuch zu verständigen.
„Alle Beteiligten müssen ihren öffentlichen Bekundungen für das Vorhaben nun auch Taten folgen lassen“, forderte der Staatsekretär. Bisher wurde der Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt.
Aber nicht nur der Bund, sondern auch die Länder sind gefragt. So hat sich die Umweltministerkonferenz wiederholt und zuletzt auf ihrer Sitzung am 5. und 6. Juni in Mainz für die Schaffung eines Umweltgesetzbuchs ausgesprochen.
Der Staatssekretär warb dafür, das laufende Gesetzgebungsverfahren zu nutzen und weitere Verbesserungen an den Entwürfen vorzunehmen, um einen zusätzlichen substanziellen Mehrwert für das Umweltgesetzbuch zu erreichen.
„Das Umweltgesetzbuch stellt einen bedeutenden Schritt zur Zusammenfassung und Harmonisierung des geltenden Umweltrechts dar. Die Gesetzentwürfe sind aber auch daran zu messen, ob sie dem Ziel einer besseren und einfacheren Rechtsetzung, einer größeren Transparenz und Rechtsklarheit sowie einer vollzugsfreundlichen und praxisgerechten Ausgestaltung dieses Rechtsgebietes Rechnung tragen“, so Stefan Baldus.
Der Freistaat Thüringen, aber auch andere Länder haben dazu im Rahmen der Beratungen mit dem Bund zu den Inhalten der Gesetzentwürfe wiederholt die Eingriffsregelung im bestehenden Bundesnaturschutzgesetz thematisiert.
So ließen sich beispielsweise durch Instrumente wie Flächenpools oder Öko-Konten Kompensationserfordernisse bündeln, um beispielsweise Siedlungsbrachen zu revitalisieren.