„Warum soll der Bürger nicht von den gewerblichen Sammlungen Geld für sein Altpapier einfordern und auch bekommen können?“, fragte Sander, der es für nicht mehr gerechtfertigt hält, dass duale Systeme für die Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton – kurz die sogenannte PPK – Fraktion – nach wie vor Lizenzgebühren von den Abfüllern kassiert, obwohl Andere damit schon längst Geld verdienen.
Sander: „Duale Systeme werden bei Verkaufsverpackungen durch die Verpackungsverordnung gegenüber anderen privaten Sammlungen privilegiert, die von der Erfassung dieser Papierfraktion ausgeschlossen werden. Ob dieses Privileg bei Altpapier noch gerechtfertigt ist, bezweifele ich sehr.“
Der Umweltminister wies in Berlin allerdings auch darauf hin, dass die Gerichte bei gewerblichen Sammlungen dort eine Grenze ziehen, wo signifikante Gebührensteigerungen bei der öffentlichen Abfallentsorgung die Folge wären. Den Schutz der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vor ungewollter Konkurrenz sei durch das Abfallrecht allerdings nicht gedeckt.
Laut Sander sei die Zeit gekommen, die PPK-Fraktion nicht länger der Produktverantwortung zu unterwerfen. In der Politik sollte man ernsthaft über die Option nachdenken, die PPK-Fraktion aus dem Regelungsbereich der Verpackungsverordnung im Rahmen des Planspiels zur 6. Novelle der Verpackungsverordnung herauszunehmen.
Sander: „Ein Festhalten an überkommenen Strukturen der Daseinsvorsorge – das ist meine feste Überzeugung – führt bei diesen wertvollen Abfällen in die falsche Richtung.“