„Es stellt an vielen Punkten die Weichen für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklungder europäischen Recycling- und Abfallwirtschaft“, erklärt bvse-Justiziarin Manuela Hurst in einer ersten Bewertung. Bei der Festlegung auf europäische Recyclingziele hat sich der bvse allerdings mehr erhofft. Denn die vereinbarten Recyclingziele sehen zwar bis 2020 ein Recycling-Ziel von 50 % bei
den Haushaltsabfällen und 70 % bei den Bau- und Abbrucharbeiten vor, allerdings wurde versäumt, die Ziele konkret und verbindlich festzulegen. „Wir befürchten, dass nun gerade die Mitgliedstaaten, die ohnehin Nachholbedarf im Bereich des Recyclings haben, nicht genügend Anreiz haben, sich anzustrengen“, kritisiert Manuela Hurst.
Die bis 2015 einzurichtende getrennte Sammlung von Papier, Metall, Kunststoff und Glas ist für den bvse jedoch „ein Schritt in die richtige Richtung“. Denn nur durch getrennte Sammlung können möglichst hochwertige Recyclingprodukte hergestellt werden. Allerdings hätte sich der bvse auch hier mehr Verbindlichkeit hinsichtlich der Zielerreichung gewünscht. Die geplante Einführung der fünfstufigen Abfallhierarchie begrüßt der bvse, der sich bereits seit Jahren für eine Förderung des Recyclings als Ressourcenschonungsmaßnahme ausspricht. „Das ist ein wichtiges Signal und wird den Recyclingunternehmen in Europa einen großen Schub geben“, erwartet Manuela Hurst. Zudem stoße die Beschlusslage zum Ende der Abfalleigenschaft stößt ebenfalls auf die Zustimmung der mittelständischen Recycling- und Entsorgungswirtschaft in Deutschland.
Das Europäische Parlament hatte sich ursprünglich vorgestellt, die konkreten Details des Endes der Abfalleigenschaft über Rechtssetzungsakte zu klären. Dies hätte, so der bvse, jedoch noch einmal viel Zeit in Anspruch genommen. Der nunmehr gefundene Kompromiss lasse eine Ausformulierung über das Komitologieverfahren zu. Dies sei auf der Basis der in der Richtlinie festgelegten Kriterien der richtige Weg, um schneller Entscheidungen fällen zu können.
Das Augenmerk der Verbände müsse dabei auf der konkreten Ausgestaltung, um praxisgerechte Festlegungen zu erzielen. Dies gelte für den bvse ebenso im Hinblick auf die Schnittstelle zu REACH zugunsten des Recyclings.
„Wir sind nun in intensiven Gesprächen und hoffen, dass unser Lösungsansatz durch die neue Chemikalienagentur ECHA betätigt wird“, berichtet Manuela Hurst.
Als richtig wird der Kompromiss zur Abfallbeseitigung von Siedlungsabfällen in ortsnahen Anlagen vom Verband eingeschätzt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ein Netz von Abfallbeseitigungsanlagen und Anlagen zur Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen zu errichten, durch das eine ortsnahe Behandlung gesichert werden soll. Unter den gemischten Siedlungsabfällen werden dabei Abfälle aus privaten Haushaltungen verstanden einschließlich solcher Abfälle anderer Erzeuger, wenn diese mit eingesammelt werden.
Zum Schutz eigener Anlagen können die Mitgliedstaaten eingehende Abfallverbringungen zu Verbrennungsanlagen, die den Verwertungsstatus haben, unterbinden, wenn ansonsten
inländische Abfälle beseitigt werden müssten oder die Vorgaben der Abfallwirtschaftspläne nicht erfüllt werden können.
Die Gefahr einer Rekommunalisierung der Gewerbeabfallentsorgung sieht der Verband für Deutschland nicht gegeben. Es gehe nicht generell um Gewerbeabfälle, sondern nur um die Gewerbeabfälle, die zufällig mit den gemischten Siedlungsabfällen aus privaten Haushalten mit erfasst werden. „Bei der Richtlinienumsetzung werden wir ein Augenmerk darauf legen, dass dies auch so in das deutsche Recht Eingang findet“, betont Hurst