ISR-Geschäftsführer Dr. Eric Bernhard befürchtet ebenso wie die FEAD, dass die EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 die internationalen Handelsgeschäfte mit bedeutenden Sekundärrohstoffen gefährdet. Altpapier, Stahl- und Metallschrott, Altkunststoffe, Altholz und andere Sekundärrohstoffe werden zunehmend global vermarktet, getrieben von der weltweiten Nachfrage nach diesen Materialien.
Den Handel dieser Materialien wie denjenigen von überwachungsbedürftigen Abfällen zu reglementieren, werde nicht deren Charakter als Sekundärrohstoffe gerecht.
„Paperfabriken und Textilfaserproduzenten sind keine Abfallverwertungsanlagen sondern Hersteller von Neuprodukten aus weltweit gesuchten und längst zu positiven Preisen gehandelten Sekundärrohstoffen wie Altpapier und PET-Flaschen“, so Bernhard.
Besonders „Annex 7“ der Verordnung, die als rechtsverbindliches Dokument bei grenzüberschreitenden und anderen Altpapierhandelsgeschäften innerhalb Europas die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette für den Endkunden fordert, stelle eine klare Gefährdung vertraulicher Lieferantenbeziehungen dar, kritisierte der für das europäische Geschäft verantwortliche Bernhard das Regelwerk.
Die Veröffentlichung vertraulicher Lieferantenbeziehungen entlang der gesamten Lieferkette sei in keinem Falle akzeptabel und werde von Interseroh wie von der FEAD abgelehnt. Die aktuellen Initiativen innerhalb der Mitgliedsstaaten, abweichende nationale Verordnungen für die Anwendung von Annex 7 zu entwickeln und dabei die Interessen der einzelnen Teilnehmer der Lieferkette auf nationaler Ebene zu schützen, seien innerhalb des gemeinsamen Marktes unpraktikabel, so Bernhard.
Sie widersprächen dem Ziel des freien Warenverkehrs and würden den gewünschten Entwicklungen von ressourcen- und klimafreundlichen Industrien dauerhaft entgegenzuwirken. Nationale Auflagen wie in Italien, wo im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtline das jahrelang problemlos als „Rohstoff“ gehandelte Altpapier nunmehr in einen Topf mit anderen Abfällen geworfen werde und damit nach italienischem Recht beim Transport und Export administrativen Zusatzaufwand verursachen, verschlechtern die Kostenposition im Recyclingkreislauf und behindern den freien Handel mit Sekundärrohstoffen in Europa und weltweit.
„Die verbindlich zwischen den Industrieverbänden FEAD, ERPA und CEPI festgelegten internationalen Qualitätsstandards wie die EN 643 Altpapiersortenliste sind ausreichende Instrumente zur Marktregulierung“, betont Bernhard, der auch als Vorsitzender einer FEAD-Delegation die Verhandlungen hierzu mit der europäischen Papierindustrie CEPI leitet.
„Die FEAD bittet daher die EU-Kommission um europaweit einheitliche Regeln, die von allen Mitgliedsstaaten akzeptiert werden“, sagte Bernhard. Diese Regeln müssten mit den gesetzlichen Anforderungen – vor allem nach der Rückverfolgbarkeit durch jedes Unternehmen in der Lieferkette bis zum jeweils letzten Lieferanten gegenüber von Behörden – konform gehen und gleichzeitig den Vertrauensschutz der Unternehmen, die innerhalb des gemeinsamen Marktes agieren, sicherstellen.