Wie von den Mitgliedern des Umweltausschusses gefordert, betrifft das Exportverbot neben metallischem Quecksilber auch Quecksilberverbindungen wie beispielsweise Zinn-Erz, Quecksilber-Chlorid und Quecksilber-Oxid.
Verbindungen, die für Forschungszwecke und Entwicklungsarbeit, medizinische oder analytische Zwecke benötigt werden, fallen nicht unter das Verbot.
Die Abgeordneten des Europaparlaments stimmen mit dem Rat darin überein, dass Quecksilberabfall entweder in Salzgruben, in tiefen Felsstollen oder in oberirdischen Lagerstätten, die die Sicherheit der menschlichen Gesundheit und der Umwelt gewährleisten, gelagert werden sollte, bevor es endgültig entsorgt wird.
Der Kompromiss enthält kein Quecksilberimportverbot, wie es eigentlich vom Europaparlament in erster Lesung gefordert und vom Umweltausschuss unterstützt wurde.
Quecksilber fällt unter anderem beim Abfallrecycling (zum Beispiel aus fluoreszierenden Lampen, Batterien), bei der Reinigung von Erdgas oder der industriellen Bearbeitung von Buntmetall (Nichteisenmetall) an.