Rolf Willeke, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied, sagte zu den Ergebnissen: „Die Ampeln stehen auf Grün, wir erwarten von der neuen Richtlinie deutliche Verbesserungen für das Recycling in der EU-27.“ Flexible Recyclingvorgaben, definierte Abfallendekriterien sowie eine sachgerechte Begrenzung bei der
Beseitigung von Abfällen würden die Recycling- und Entsorgungsbranche stärken.
Jedoch sei man nicht einverstanden mit der Einengung der Recyclingdefinition, diese schließt ausdrücklich nur die stofflichen Verwertungsverfahren ein.
Nach den Aussagen zahlreicher Verbandsmitglieder würde dies nicht nur die funktionierende Verwertungskette der Altfahrzeugentsorgung gefährden. Betroffen seien auch die Verwertungsketten im Bereich der Elektro- und Elektronikschrottentsorgung und die Kunststoffverwertung. Chemisches bzw. rohstoffliches Recycling der Kunststoffe als auch der Bergversatz mineralischer Fraktionen aus der Altfahrzeugentsorgung würden dann nicht mehr in die Quotenberechnung beim Monitoring einbezogen werden können. Damit laufen wir Gefahr,
dass die Quotenvorgaben der Altfahrzeug-, WEEE- und Verpackungsrichtlinie nicht erfüllt werden können. Rolf Willeke hierzu: „Sowohl das Parlament als auch die EU-Kommission müssen darauf achten, dass bestehende funktionierende Recyclingketten nicht gefährdet werden. Die europäische Recyclingwirtschaft ist weltweit führend, wir können es uns nicht erlauben, auf etablierte Verfahren zu verzichten. Es sei denn, wir werden mittelfristig die Recyclingquoten abschaffen!“
Neue Recyclingdefinition gefährdet bestehende Verwertungskette
Die BDSV begrüßt genauso wie der Europäische Verband der Stahlrecyclingindustrie (EFR, Brüssel) grundsätzlich die Ergebnisse der Beratungen des Umweltausschusses im Europäischen Parlament zur Abfallrahmenrichtlinie Anfang April in Brüssel.