„Der bvse lehnt den Mindestlohn aus volkswirtschaftlichen und branchenspezifischen Erwägungen grundsätzlich ab“, heißt es in einer Mitteilung.
Als Begründung verweist der bvse auf volkswirtschaftliche Erwägungen: „Der Mindestlohn wird derzeit in Deutschland unter den Gesichtspunkten der Grundsicherung
diskutiert, wofür dieses Instrument allerdings nie gedacht war. In dieser Form ist ein Mindestlohn für die deutsche Volkswirtschaft im Allgemeinen und besonders für die
wettbewerbsintensive Entsorgungsbranche nicht erträglich. So wird die wirtschaftliche
Grundlage vieler Unternehmen in höchstem Maße gefährdet. Um den Arbeitnehmern ein Grundeinkommen zu sichern, sind daher die Einführung des Kombilohns und eine Ausweitung des steuerlichen Grundfreibetrages die adäquateren Mittel.“
bvse-Präsidium lehnt Mindestlohn ab
Das Präsidium des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) hat sich zum Mindestlohn in der Entsorgungswirtschaft beraten.