„Eines ist sicher, Europa kann sich die Wegwerfgesellschaft nicht mehr leisten. Mit der Verpflichtung zur Wiederverwertung und dem Bekenntnis zur getrennten Sammlung wertvoller Sekundärrohstoffe hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments die richtigen Konsequenzen gezogen. In Verbindung mit der fünfstufigen Abfallhierarchie kommen wir einer europäischen Kreislaufwirtschaftspolitik, die den Namen auch verdient, ein ganzes Stück näher,“ erklärte Rehbock.
Zum Bedauern des bvse war die Definition einer sauberen Schnittstelle zwischen Abfallrecht und REACh kein Thema im Ausschuss. Nach Meinung des bvse müsse hier jedoch dringend nachgearbeitet werden, damit die Recyclingziele der Europäischen Gemeinschaft auch erreicht werden können. Rehbock: „Es macht keinen Sinn, auf der einen Seite hohe Ziele zu vereinbaren und mit anderen EU-Normen genau diese Zielsetzung zu torpedieren.“
Dass ein absoluter Vorrang für die Altölaufbereitung beschlossen worden ist, kann der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung weder aus ökonomischer noch aus ökologischer Sicht nachvollziehen.
Durch die vorhandene gesunde und wettbewerblich orientierte Marktstruktur gelingt es, das Altöl effizient den verschiedenen bestehenden Verwertungswegen zuzuführen. Eine einseitige Option für die Aufbereitung würde daher nicht nur zu Marktverwerfungen führen, sondern im Ergebnis auch die Gefahr vergrößern, dass insgesamt weniger Altöl als gegenwärtig in die Aufbereitung ginge.
„Hier ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen. Wir haben gute Argumente und denken, dass im weiteren politischen Verfahren hier die ursprünglich gefundene Lösung wieder zum Tragen kommen wird.“
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich auch ausdrücklich für konkrete Verwertungsziele ausgesprochen. So sollen Haushaltsabfälle ab 2020 zu mindestens 50% recycelt werden. Für Bau- und Abbruchabfälle soll sogar eine Recyclingquote von 70% gelten.