In einer Sitzung zu Wochenbeginn positionierte sich der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments mit einer Empfehlung für die zweite Lesung zur Revision der Abfallrahmenrichtlinie. Zu dieser Empfehlung des Umweltausschusses nimmt der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft wie folgt Stellung:
1. Der BDE begrüßt die Empfehlung als klares Bekenntnis für mehr Recycling. Europa begibt sich damit endgültig auf den Weg zu einer „Recyclinggesellschaft“.
2. Der BDE hält die Einführung von Effizienzkriterien für die Einordnung der Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen als Verwertungsanlagen für richtig und wichtig. Nach dem Beschluss erhalten künftig solche Verbrennungsanlagen einen „Verwerterstatus“, die hoch effizient sind. Damit wird sichergestellt, dass Verbrennungsanlagen mit zweifelhaften Standards Beseitigungsanlagen sind. Abfälle zur Beseitigung unterliegen aber Restriktionen bei der grenzüberschreitenden Verbringung und müssen den Gemeinden überlassen werden.
3. Kritisch sieht der BDE im Zusammenhang mit der Ausschuss-Empfehlung die Tatsache, dass die so genannte Autarkieregelung nicht – wie vom BDE mehrfach gefordert – gestrichen wurde. Diese Regelung fördert die Kleinteiligkeit und widerspricht dem Leitgedanken des Gemeinsamen Marktes in Europa.
4. Der BDE hofft, dass die Autarkieregelung im nun folgenden parlamentarischen Prozess noch gestrichen wird, damit die Entsorgungswirtschaft in Zukunft ohne Handelshemmnisse in einem Europa ohne Grenzen tätig werden kann.