In einem Schreiben an das Bundesumweltministerium wird der Arbeitsentwurf zwar grundsätzlich begrüßt, in wesentlichen Grundaussagen weiche er aber von der bisherigen, eingeführten und allgemein anerkannten Vollzugspraxis wesentlich ab, ohne dass hierfür nachvollziehbare Gründe zu erkennen wären.
Der Arbeitsentwurf sollte daher auf Grundlage der bisher bei der Anwendung der LAGA-Mitteilung 20 und des Arbeitspapiers „Verfüllung von Abgrabungen“ gewonnenen positiven Erfahrungen, die sowohl von der Verwaltung als auch von der Wirtschaft mitgetragen werden, grundlegend überarbeitet werden. Dabei sollten die Erfahrungen der für den Vollzug zuständigen Länder stärker berücksichtigt werden.
In der Kritik steht zum einen die Einführung eines neuen Analyseverfahrens (und den damit verbundenen neuen Zuordnungswerten), sowie die vollkommen unübersichtliche und vollzugsuntaugliche Zurordnung der Ersatzbaustoffe in Güteklassen und Einbauweisen.