Schleswig-Holstein für Aufhebung der Entsorgungsautarkie

Schleswig-Holstein will das bisherige Gebot aufheben, nach dem landeseigene Restabfälle auch im Land beseitigt werden müssen. Bundesweit seien die Standards inzwischen angeglichen, so dass ein "Ökodumping" nicht mehr zu befürchten sei, erklärte Umweltminister Christian von Boetticher gestern. Ein Lenkungsinstrument, das in die Wirtschaft eingreift, werde an dieser Stelle nicht mehr benötigt, sagte er. Dies sei eine weitere Deregulierungsmaßnahme.

Der Umweltminister hatte gestern dem Kabinett den Entwurf eines neuen Abfallwirtschaftsplans für Siedlungsabfälle vorgelegt. Der bestehende Plan von 2002 war turnusmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben. Von Boetticher betonte, dass das Aufkommen an Abfällen zur öffentlichen Beseitigung in Schleswig-Holstein weiter zurückgegangen sei.

„Inzwischen werden deutlich mehr Siedlungsabfälle einer Verwertung zugeführt als beseitigt“, so der Minister. Ein Grund ist nach seiner Einschätzung das Deponierungsverbot, das bundesweit seit Mitte 2005 in Kraft ist, sowie die gestiegenen Preise für Rohstoffe und fossile Brennstoffe. Diese Preisentwicklung sorge dafür, dass die Abfallverwertung wirtschaftlich attraktiver werde. „Was nicht stofflich verwertet wird, wird häufig zu Ersatzbrennstoff aufbereitet und zur Strom- und Fernwärmeproduktion genutzt.“

Nach seinen Angaben sind die Erweiterungspläne der drei Müllverbrennungsanlagen in Kiel, Neustadt und Tornesch-Ahrenlohe in den vergangenen Monaten zum Teil sehr kontrovers diskutiert worden. Da diese zusätzlichen Kapazitäten nicht allein durch schleswig-holsteinische Abfälle zur Beseitigung ausgelastet werden könnten, hält von Boetticher einen zunehmenden Wettbewerb um gewerbliche Abfälle auf dem Markt für wahrscheinlich. Möglicherweise würden aber auch ältere Verbrennungslinien zukünftig vom Netz genommen.

Der Entwurf des Abfallwirtschaftsplans kann bis zum 28. April 2008 im Ministerium eingesehen oder auch aus dem Internet herunter geladen werden (http://www.umwelt.schleswig-holstein.de/servlet/is/22736/abfall.htm). Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 13. Mai an das Ministerium gerichtet werden.

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