Wie der Pressesprecher der Stadtreinigung Hamburg (SRH), Fiedler, gegenüber dem RECYCLING magazin sagte, muss darüber jedoch noch der Senat abstimmen. Wann dies soweit ist, konnte er nicht sagen.
Die Verordnung sei notwendig, um flächendeckend allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern im Stadtstaat Hamburg die Möglichkeit zu geben, „blaue Altpapiererfassungstonnen“ aufzustellen.
Die in einigen Stadtteilen Hamburgs bereits ausgelieferten blauen Tonnen der SRH hätten lediglich Versuchscharakter. Nach Verabschiedung der Verordnung sollen alle Haushalte im Stadtstaat eine kostenlose kommunale Altpapiererfassungstonne erhalten.
Spannend wäre die Frage, was die SRH macht, wenn noch vor Verabschiedung der Verordnung private Entsorgungsunternehmen ihrerseits Altpapiererfassungstonnen aufstellen.
Laut Fiedler sei diese Frage zum derzeitigen Zeitpunkt hypothetisch, da seines Wissens noch keine privaten Entsorger blaue Tonnen in Hamburg aufstellen. Deshalb könne er auch nicht sagen, ob die SRH privaten Ensorgern die Aufstellung „blauer Tonnen“ untersagt.
Mit dem Aufstellen kommunaler Altpapiererfassungstonnen in einigen Stadtteilen Hamburgs sei jedoch sichergestellt, so Fiedler, das die SRH zuerst auf dem Markt ist. Ob die SRH mit der Aufstellung privater Tonnen ihr öffentliches Interesse an einer flächendeckenden kommunalen Altpapiererfassung gefährdet sehen würde, wollte Fiedler dem RECYCLING magazin nicht beantworten.