So liegt jetzt zum einen der Forschungsbericht des Ökoinstituts Darmstadt über „Aufkommen, Qualität und Verbleib mineralischer Abfälle“ vor. Unter der Leitung von Günter Dehoust haben die Wissenschaftler des Ökoinstituts mögliche Folgen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) für die Wirtschaft abgeschätzt.
Zum anderen liegt ein Forschungsbericht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen vor. In dessen Mittelpunkt stehen mögliche Auswirkungen eines neuen Elutionsverfahrens, dass der Verordnungsgeber plant, um damit verlässlichere Aussagen darüber zu machen, inwieweit Schadstoffe aus den eingebauten Recyclingbaustoffen über den Boden ins Grundwasser gelangen können.
Die Wissenschaftler des Ökoinstituts rechnen in ihrem Gutachten damit, dass der vorliegende Verordnungsentwurf nicht zu einem massiven Einschnitt in der Wirtschaft führt. Dies gelte insbesondere für den Einbau von Hochofenschlacke und Hüttensand. Ebenso unproblematisch sei der Einbau Elektroofenschlacke, Gießerei-Kupolofenschlacke und Steinkohle-Schmelzkammergranulat.
Demgegenüber wird die Neuregelung den Einbau von Recyclingbaustoffen in den Boden erschweren. Begrenzend wirkt sich insbesondere der Zuordnungswert für Kupfer bei Recyclingbaustoffen aus.
Das NRW-Landesamt begrüßt in seinem Forschungsbericht grundsätzlich das neue Elutionsverfahren. Mit diesem so genannten Drei-Säulenverfahren, dass das jetzt noch geltende S4-Schüttelverfahren ablösen soll, könnten die Auswirkung des Einbaus von Recyclingbaustoffen auf Böden und Wasser grundsätzlich besser beurteilt werden, so das Landesamt in seinem Forschungsbericht.
Beide Forschungsberichte können Sie hier herunterladen: