Die schriftliche Begründung soll in vier Wochen folgen. In einer vorläufigen kurzen Begründung hieß es indes, dass der gewerblichen Altpapiersammlung keine öffentlichen Belange entgegenstehen, die nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu berücksichtigen wären. Die Untersagung seitens des Landratsamtes Augsburg sei mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht vereinbar. Zudem hege das Gericht keinen Zweifel daran, dass Remondis das gesammelte Altpapier einer ordnungsgemäßen Verwertung zuführen werde. Auch werde die Funktionsfähigkeit des kommunalen Entsorgungssystems nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. Das Gericht knüpfte mit diesem Beschluss an eine Entscheidung vom 21. Februar an, als Sulo Süd in gleicher Sache gegen den Landkreis Unterallgäu siegte.
Remondis hatte Ende Oktober 2007 angekündigt, im Landkreis Augsburg ab Dezember 2007 flächendeckend die Blaue Tonne aufstellen zu wollen und in einem vierwöchigen Turnus zu leeren. Das Landratsamt Augsburg untersagte am 10. Dezember dieses Vorhaben. Daraufhin reichte der Entsorger Klage beim Verwaltungsgericht ein.