Kern der neuen Regelung seien Vereinfachungen bei der abfallrechtlichen Überwachung. Demnach sollen Abfallexporte aus Niedersachsen innerhalb des Bundesgebietes künftig lediglich dem Umweltministerium anzuzeigen sein. Die frühere Genehmigungspflicht entfalle.
Ein weiterer Grund für die Novellierung sei eine Anpassung an geänderte Begriffe des Bundes- und Europarechts: Das Abfallrecht unterscheide danach nur noch zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen.