Nach den bisherigen Analysen ergibt sich die Umweltrelevanz der Abfälle aus den Eluatuntersuchungen, in denen mobile Mineralölkohlenwasserstoffe und lösliches Zink in hohen Konzentrationen nachgewiesen wurden. Die Zink-Gehalte liegen demnach um bis zum Siebzehnfachen über den Konzentrationen, die nach der Bodenschutzverordnung für Böden und Grundwasser zulässig sind. Da die Schadstoffe bei Eintritt in den Boden an den Bodenpartikeln gebunden werden und eine abdeckende Bodenschicht auf dem Flies den unmittelbaren Wasserzutritt zu den relevanten Abfällen verhindere, sei eine kurzfristige erhebliche Schadstoffverfrachtung in den Boden nicht zu erwarten.
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse und des damit bestätigten Sachverhaltes der illegalen Ablagerung gefährlicher Abfälle erwarte das Regierungspräsidium von der Stadt Mügeln, dass die seitens des Landratsamtes Torgau-Oschatz angeordneten Maßnahmen zum Rückbau des Nordwalls und Teilen des Südwalls des Schießplatzes Mügeln unverzüglich umgesetzt und zum Abschluss gebracht werden.