Durch die neuen Bestimmungen sollen primär nur die von der EU-Kommission im Rahmen der EG-Abfallverbringungsverordnung getroffene Regelung für den Export in Nicht-OECD-Staaten umgesetzt werden. Bereits verschiffte Ladungen sind also nicht betroffen.
Maßgeblich sei vielmehr das Verladedatum: Ein Prüfzertifikat durch die CCIC Bremen Import & Export Commodities Inspection GmbH im Verladehafen soll auch bei der Ankunft in China gelten.
Leider liegen die neuen Bestimmungen bisher nur in chinesisch vor: Eine offizielle Übersetzung sei zur zeit nicht möglich, da wesentliche „Begrifflichkeiten” unklar seien, klagt der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse).
Vorsicht ist vor allem beim Export von Plastiktüten, -folien und -netze geboten, sowie Hart- und Weichkautschuk bzw. einigen Spezialpapieren wie wachsbeschichtete, Thermo- und Durchschreibpapiere und einige Verbunde.
Laut bvse sind die neuen Bestimmungen auch deshalb schwierig in der Praxis umzusetzen, da es zwischen den drei Listen mehrere Überschneidungen gibt.
Und: Nicht alle bislang nach China exportierbaren Materialien sind in dem neuen Listensystem abgebildet. Wie diese zu behandeln sind, ist laut bvse offen.