Die EU-Kommission hat gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Dabei geht es um die fehlende Ausschreibung bei der Vergabe eines Auftrages für die Biomüllentsorgung der Stadt Bonn aus dem Jahre 1997.
Die Stadt hatte damals einen Dienstleistungsvertrag über die Entsorgung der Grünabfälle mit der Firma EVB abgeschlossen, einem Tochterunternehmen des Müll-Multis Hellmut Trienekens. In dem Vertrag habe sich Bonn laut EU-Kommission verpflichtet, von EVB angelieferten Hausmüll in seiner Müllverbrennungsanlage zu beseitigen, gleichzeitig soll sich EVB verpflichtet haben, Bonner Biomüll in einer Kompostierungsanlage zu deponieren.
Laut einem Bericht der „Kölnische Rundschau“ sollte der Vertrag für 28 Jahre, bis 2015, gelten.
Besonders bemerkenswert ist, dass das städtische Rechnungsprüfungsamt damals eindringlich davor gewarnt hatte, den Kontrakt abzuschließen, vergeblich. Nachdem ein Abfallentsorger sich beschwert hatte, er könne den Biomüll billiger entsorgen, leitete die Kommission ein Verfahren ein.
Wegen der möglichen Vertragsverletzung hat die EU-Kommission die Bundesregierung jetzt um eine Stellungnahme gebeten, in der sie darlegen muss, ob Bonn rechtens gehandelt hat. Wenn nicht, kommen hohe Schadensersatzforderungen auf Deutschland zu. Wie hoch diese sind, lässt sich in etwa aus einem ähnlichen Fall in Braunschweig ableiten. Damals habe die EU pro Tag der Nichterfüllung des Vertrages 100.000 Euro gefordert.