Lahl begründete das Vorhaben mit der Notwendigkeit, alle thermischen Verfahren gleich zu behandeln. Würde die Abfallverbrennung nicht angepasst, würden Kohlekraftwerke künftig einen höheren Umweltschutzstandard aufweisen als konventionelle Kraftwerke. „Eine Ungleichbehandlung würde zu erheblichen Akzeptanzverlusten für Neuanlagen im Bereich der Abfallwirtschaft führen.“
Das BMU plant die Verschärfung im Rahmen der 37. BImSchV, die im Dezember vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Für Müllverbrennungsanlagen wird ein Monatsmittelwert von 100mg/m³ gefordert. Das würde eine Emissionsminderung von 6.000 bis 7.000 Tonnen pro Jahr bringen, erklärte Lahl. Die Minderungskosten würden nach groben Schätzungen des Umweltbundesamtes bei 50 Millionen Euro jährlich liegen; die spezifischen Behandlungskosten je Tonne Abfall würden um 2,50 Euro steigen.
Die vorhandene technische Ausstattung der Müllverbrennungsanlagen werde in vielen Fällen ausreichend sein, um die neuen Anforderungen einzuhalten, ist sich Lahl sicher. Das gelte zumindest für Abgasbehandlungssysteme mit SCR-Technik, nicht jedoch für die SCNR-Technologie. Daher sei es insbesondere im Falle von anstehenden Neuinvestitionen anzuraten, auf die SCR-Technik zu setzen.