Das Staatliche Umweltamt Erfurt empfiehlt privaten und gewerblichen Abfallerzeugern, zum Beispiel privaten Hausbauer Handwerksbetrieben, Entsorgungsfirmen, Abfallmaklern, bei der Wahl des Entsorgungsunternehmens oder Containerdienstes nicht nur auf den billigsten Anbieter zu achten. Wichtig seien vor allem Zuverlässigkeit und Fachkunde.
Hierzu sagte der Leiter des Umweltamtes, Dr. Mohr vor kurzem: „Wer dies nicht beachtet, kann am Ende zusätzlich kräftig zur Kasse gebeten werden.“
Zum Hintergrund: Ein Entsorgungsunternehmen im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Umweltamtes Erfurt hatte ohne die erforderliche Genehmigung unter anderem gefährliche Abfälle, insbesondere von Handwerksbetrieben wohl zu günstigen Konditionen eingesammelt und auf dem Betriebsgelände ebenfalls ohne Genehmigung gelagert. Das Staatliche Umweltamt Erfurt ordnete nun die Beräumung des Grundstückes an. Zwischenzeitlich habe dieses Unternehmen Insolvenz angemeldet ohne dass die Abfälle vom Betriebsgrundstück entfernt worden seien.
Das Staatliche Umweltamt Erfurt kündigte nun an die Abfallerzeuger zur Beräumung und ordnungsgemäßen Entsorgung der von ihnen gelieferten Abfallmenge aufzufordern, was mit zusätzlichen Kosten für die Abfallerzeuger verbunden ist.
Für das Staatliche Umweltamt Erfurt war nach eigener Auskunft letztendlich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in einer Revisionsentscheidung vom 28.06.2007 für die Verpflichtung der Abfallerzeuger ausschlaggebend. Danach ist ein Abfallbesitzer, der einen Dritten mit der Entsorgung von Abfällen beauftragt und diesem hierzu den Besitz an Abfällen übertragen hat, weiterhin für deren ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.
Der frühere Abfallbesitzer steht somit neben dem aktuellen Besitzer und dem Abfallerzeuger in der Entsorgungsverantwortung. Daher rät das Staatliche Umweltamt Erfurt bei der Auswahl von Entsorgungsunternehmen auch auf folgendes zu achten:
– Sach- und Fachkunde
– Zuverlässigkeit
– Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
– Vorlage von Übernahmescheinen zum Nachweis der erfolgten Entsorgung.