Die UFOT fordere, dass die zukünftigen förderpolitischen Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe in Europa auf einer einheitlichen Basis stehen. Während die deutsche Bundesregierung bereits am 5. Dezember die Weichen für die Förderpolitik von Biokraftstoffen neu gestellt hat, wird die EU-Kommission am 23. Januar 2008 ihren Entwurf zur Förderung erneuerbarer Energien vorlegen. Darin sei ein analoger Ansatz für die zukünftige Förderausrichtung wie in Deutschland vorgesehen. Die UFOP sehe für die deutsche Förderrichtlinie und den EU-Entwurf noch Diskussionsbedarf.
Laut der Förderrichtlinie werde in Deutschland spätestens ab 2015 die bisherige volumenbezogene Verpflichtung zur Markteinführung von Biokraftstoffen auf eine Treibhausgas-Verminderungsverpflichtung umgestellt. Die Ökobilanzdifferenz der jeweiligen Biokraftstoffproduktlinien bestimme, in welcher Höhe der jeweilige Biokraftstoff auf die zurzeit noch bestehenden Mengen und ab 2015 folgende Treibhausgas-Verminderungsverpflichtung angerechnet werden kann. Die Anrechnung setze voraus, dass ein Nachweis über den nachhaltigen Anbau der Biomasse zur Herstellung des jeweiligen Biokraftstoffes vorgelegt wird. Für den heimischen Rapsanbau gelten die sogenannten Cross-Compliance-Bedingungen. Völlig offen sei hingegen, ob Agrarrohstoffländer in Südamerika und Asien analoge Anforderungen einführen werden. Eine ausschließliche Ausrichtung der Zertifizierung des Biomasseanbaus auf die Endverwendung Biokraftstoffproduktion lehne die UFOP ab. Ihres Erachtens müsse analog zu der europäischen Regelung nach Cross-Compliance der gesamte Biomasseanbau in entsprechende Zertifizierungssysteme integriert werden.
Dem Auftrag für die Studie vorausgegangen waren UFOP-Berechnungen zur Frage der möglichen Auswirkungen auf die Rohstoffpreise als Ergebnis unterschiedlicher rohstoffbedingter Treibhausgaspotenziale der jeweiligen Biokraftstofflinien. Die
UFOP befürchte, dass sich mit der vorrangigen Ausrichtung der Treibhausgas-Effizienz der Rohstoffbezug zunehmend auf Importe von Soja- und Palmöl konzentrieren werde. In dieser Befürchtung werde der UFOP bestärkt, da die geforderten Nachhaltigkeitskriterien wie soziale Standards und Arbeitsbedingungen in der Biomasseverordnung der Bundesregierung nicht enthalten sind.