Im Vorfeld der Bundesratssitzung hatte der BDE bei allen Regierungschefs der Bundesländer eindringlich dafür geworben, dass eine Entscheidung für das „Trennungsprinzip“ erfolgt. Im Kern bedeutet dieses Prinzip, dass Hersteller und Vertreiber, deren Verkaufsverpackungen in privaten Haushalten anfallen, zwingend an einem dualen System teilnehmen müssen und sich nicht auf ein Selbstentsorgermodell zurückziehen dürfen. In der Vergangenheit hatte die „Wahlfreiheit“ immer wieder zu einer missbräuchlichen Umgehung der dualen Systeme geführt und durch die Nichtzahlung von Lizenzgebühren die Aufrechterhaltung der haushaltsnahen Erfassung – z. B. mit gelben Tonnen oder gelben Säcken – unterminiert.
Der BDE erwartet nun von der Bundesregierung, dass sie die Änderungen des Bundesrates zeitnah akzeptiert, damit die 5. Novelle der Verpackungsverordnung so schnell wie möglich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden kann. Die Zeit bis zum endgültigen Inkrafttreten sollte nach Meinung des BDE intensiv für Vorarbeiten genutzt werden: Der Aufgabenkanon der verpflichtend einzurichtenden Gemeinsamen Stelle der Systembetreiber sollte ausgearbeitet werden. Außerdem sollten alle Kommunen ein Konzept entwickeln, welche Wertstoffe sie – neben Verpackungen – in Zukunft im Rahmen der privatwirtschaftlichen Wertstoffsammlung und -aufbereitung mit entsorgen lassen wollen.
BDE erleichtert über Bundesratsbeschluss
Mit Erleichterung hat der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V. auf den Beschluss des Bundesrats zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung reagiert. „Das Bundesrats-Plenum hat sich heute dem fachkundigen Votum des Umweltausschusses angeschlossen. Damit sind endlich die Weichen dafür gestellt, dass der massenhafte Rechtsbruch durch Totalverweigerung und Trittbrettfahrertum gestoppt und die haushaltsnahe Wertstofferfassung stabilisiert werden“, sagte Dr. Stephan Harmening, Hauptgeschäftsführer des BDE.